Berlin. Als einen wichtigen Schritt zu einer besseren Altersvorsorge für Arbeitslose hat der saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Funk die Verabschiedung des „Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes“ bezeichnet. Damit wird der Freibetrag für das so genannte Altersvorsorgevermögen bzw. Schonvermögen von 250 Euro auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr angehoben und somit der Vermögensschutz wesentlich verbessert.
Bedingung dafür ist, dass das Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Funk: „ Wer in seinem Arbeitsleben privat für das Alter vorgesorgt hat, soll in der Zeit der Erwerbslosigkeit nicht auf Teile des Ersparten zurückgreifen müssen und für seine Altersvorsorge nicht auch noch bestraft werden. Erwerbslose sind damit künftig seltener gezwungen, ihre Ersparnisse für das Alter anzugreifen.“
Zur Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat der Bundestag darüber hinaus beschlossen, ein für dieses Jahr vorgesehenes Darlehen in Höhe von rund 12,8 Milliarden Euro an die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss umzuwandeln. Ebenso erhält der Gesundheitsfonds einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt.
Funk: „Ohne diese Beschlüsse der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP hätten sowohl die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung wie auch für die Krankenkassen erheblich angehoben werden müssen. Es ist zu bedauern, dass die SPD im Bundestag diesen neuen Regelungen, die der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung zugute kommen, nicht zugestimmt hat.“
Alex Funk
08.03.2010› Zurück zum Pressemeldungen-Archiv