Vorstoß für Ferienjobber aus ALG-II-Familien
Vorstoß für Ferienjobber aus ALG-II-Familien
Berlin. „Kinder aus ALG-II-Familien, die in den Ferien arbeiten, sollen ihren Lohn in voller Höhe behalten dürfen. Der Verdienst von so genannten Ferienjobbern darf nicht länger auf die Leistungen für die Bedarfsgemeinschaften angerechnet werden.“
Mit diesem Appell hat sich der saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Funk jetzt an die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, gewandt. In seinem Schreiben bat er die Ministerin im Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien zu prüfen, inwieweit kurzfristig die bestehenden Regelungen geändert werden könnten, um den Schülerinnen und Schülern ihren Verdienst aus der Ferienarbeit zu belassen.
Den Jugendlichen gehe es in der Regel darum, ihr Taschengeld aufzubessern und sich kleine Wünsche zu erfüllen. Funk, der dem Haushaltsausschuss des Bundestages angehört, betrachtet die jetzige Regelung besonders für junge Menschen als höchst demotivierend: „Sie steht dem Willen vieler Jugendlichen, etwas zu leisten, strikt entgegen. Wenn es immer wieder heißt, Leistung muss sich lohnen, dann muss dies auch und gerade für Jugendliche aus ALG-II-Familien gelten.“
Alex Funk
13.04.2010